Analyse
Performance, Steuer und Risiko deines Portfolios.
ℹ️ Steuerrecht kurz erklärt (Schätzung — keine Steuerberatung)
Drei getrennte Verrechnungstöpfe
Gewinne und Verluste werden in drei „Töpfen“ verrechnet, die nicht beliebig miteinander mischbar sind:
- Aktien-Topf: Verluste aus Einzelaktien dürfen nur mit Aktien-Gewinnen verrechnet werden.
- Sonstiger Topf (ETF/Fonds, Dividenden, Zinsen): Verluste hier mindern alle Kapitalerträge — auch Aktien-Gewinne.
- Krypto §23: private Veräußerungsgeschäfte, eigener Topf (siehe unten).
Sparer-Pauschbetrag
1.000 € (ledig) bzw. 2.000 € (zusammenveranlagt) an Kapitalerträgen bleiben pro Jahr steuerfrei. Darüber: Abgeltungsteuer 25 % + 5,5 % Soli = 26,375 %. Mit Kirchensteuer (exakt verrechnet): 27,82 % (8 %) bzw. 27,99 % (9 %).
ETF-Teilfreistellung
Bei Aktien-ETFs/-Fonds (≥ 51 % Aktienquote) sind 30 % der Gewinne und Ausschüttungen steuerfrei — die effektive Last sinkt auf ~18,46 %. Der Rechner setzt jede Position der Kategorie „ETF“ zu 70 % an (auch Verluste nur zu 70 %).
Krypto §23 EStG
- Über 1 Jahr gehalten → Verkauf komplett steuerfrei (egal wie hoch der Gewinn).
- Unter 1 Jahr → steuerpflichtig zum persönlichen Satz. Es gilt eine Freigrenze von 1.000 €: bis 1.000 € Gewinn steuerfrei — ab 1.000,01 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig (Freigrenze, kein Freibetrag!).
- Krypto-Verluste sind nur mit Krypto-/§23-Gewinnen verrechenbar (nicht mit Aktien, Dividenden, Zinsen).
Verlustvortrag (über Jahre)
Verluste, die in einem Jahr keinen passenden Gewinn zum Verrechnen finden, verfallen nicht: sie werden in Folgejahre vorgetragen — aber immer nur innerhalb desselben Topfs (Krypto-Verlust nur gegen künftige Krypto-Gewinne, Aktien nur gegen Aktien usw.). „Nur im selben Jahr“ gilt also nicht.
⚠️ Vereinfachungs-Hinweis
Dieser Rechner ist eine Schätzung nach vereinfachtem Recht, keine Steuerberatung. Insbesondere: Verluste werden nur vorgetragen (kein Verlustrücktrag ins Vorjahr); die ETF-Teilfreistellung nimmt pauschal 30 % an (jeder „ETF“ gilt als Aktien-ETF); die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs wird nicht berücksichtigt; bereits abgeführte Quellensteuer wird vereinfacht behandelt. Verbindlich ist allein dein Steuerbescheid.
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